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Verbot von UV-Quecksilberlampen?

Auslaufmodell UV-Quecksilberlampe – Was das drohende Verbot für die holzverarbeitende Industrie bedeutet.

Die europäische RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances) verfolgt ein klares Ziel: 

Die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten soll reduziert oder gänzlich verboten werden. Einer der zentralen Stoffe, der dabei im Fokus steht, ist Quecksilber.

Für viele unserer Kunden aus der Industrie, die UV-härtende Lacke einsetzen, könnte dies erhebliche Veränderungen mit sich bringen – insbesondere durch das mögliche Verbot von UV-Quecksilberlampen.

UV-Härtung mit Quecksilberdampflampen – ein bewährter Standard unter Druck

In der Möbel- und Fußbodenproduktion ist die UV-Härtung ein etabliertes Verfahren, das durch den Einsatz von Quecksilberdampflampen ermöglicht wird. Diese Strahler erzeugen das nötige UV-Licht, um Lacke schnell, effizient und mit hoher Oberflächenqualität auszuhärten. Dabei kommen meist Mittel- oder Hochdrucklampen mit einem breiten UV-Spektrum und hoher Intensität zum Einsatz.

Doch genau diese Technologie steht zunehmend unter regulatorischem Druck – denn ihr Hauptbestandteil, Quecksilber, gilt als besonders gefährlicher Stoff.

RoHS-Richtlinie:

Regelung, Ausnahmen und Fristen

Die RoHS-Richtlinie verbietet grundsätzlich die Verwendung von Quecksilber in elektrischen und elektronischen Geräten. Für bestimmte industrielle Anwendungen – darunter UV-Quecksilberlampen – wurden jedoch in der Vergangenheit zeitlich befristete Ausnahmen gewährt.

Aktuell ist eine solche Ausnahmeregelung in Kraft (Anhang III, Eintrag 4(f)), die bestimmte Quecksilberlampen für UV-Anwendungen weiterhin erlaubt. Sie wurde bereits mehrfach verlängert.

Die wichtigsten Fakten zur Ausnahmeregelung:

  • Wofür gilt sie? 
    Unter anderem für große UV-Anlagen oder Module, die in komplexe industrielle Systeme integriert sind, sowie für Laborgeräte in Forschung & Entwicklung. (Details: RoHS 2, Artikel 2)
  • Wie lange ist sie gültig?
    Bis einschließlich 24. Februar 2027.
  • Ist eine weitere Verlängerung geplant?
    Branchenverbände bereiten entsprechende Anträge vor. Einzelne Unternehmen können diese Anträge unterstützen.
  • Wie wahrscheinlich ist eine Verlängerung der Ausnahme?
    Roger Stark (VDMA) referierte zu dem Thema auf den IST UV-DAYS 2025 und schätzte die Chancen auf eine Verlängerung bis 2032 als realistisch ein.
  • Was passiert ohne Verlängerung?
    In diesem Fall wird es voraussichtlich eine Übergangsfrist von 12–18 Monaten geben. Danach dürfen keine neuen Anlagen mit Quecksilberstrahlern mehr in Verkehr gebracht werden. Ersatzteile für bestehende Maschinen sind wahrscheinlich davon ausgenommen – sie dürften weiterhin geliefert und verwendet werden, sofern die Anlagen bereits auf dem Markt waren.
  • Wovon hängt eine Verlängerung ab?
    Die Entscheidung wird maßgeblich davon beeinflusst, ob für die betroffenen Anwendungen technisch und wirtschaftlich tragfähige Alternativen verfügbar sind – und welche sozioökonomischen Auswirkungen ein Verbot nach sich ziehen würde.

Welche Ersatztechnologien gibt es?

1. LED-UV-Technologie

LED-UV-Systeme gelten als wichtigste Zukunftstechnologie im Bereich der UV-Härtung – sie bieten mehrere Vorteile:

  • Quecksilberfrei
  • Deutlich geringerer Energieverbrauch
  • Längere Lebensdauer
  • Keine Aufwärmzeit

Herausforderungen:

  • LED-Strahler emittieren nur in einem engen Wellenlängenspektrum – viele bestehende UV-Lacke sind dafür (noch) nicht geeignet.
  • In vielen Fällen sind Hybridlösungen (LED + konventioneller UV-Strahler) notwendig.
  • Umrüstung bestehender Produktionslinien ist erforderlich.
  • Investitionskosten für neue Systeme

2. EB-Technologie (Elektronenstrahlhärtung)

Auch die Elektronenstrahl-Technologie ist eine mögliche Alternative, insbesondere bei besonders hohen Anforderungen an die Aushärtung.

Aber:

  • Deutlich höhere Investitionskosten
  • Umfangreiche Prozessumstellungen notwendig
  • In der Möbelindustrie bislang eher selten eingesetzt

Fazit:

Gilt ab 24. Februar 2027 das Verbot?

Das Ende der UV-Quecksilberlampe rückt näher - und damit ein technologischer Umbruch in vielen Bereichen der industriellen Oberflächenveredelung. Ob die EU die aktuelle Ausnahmeregelung noch einmal bis 2032 verlängert, bleibt offen.

Unternehmen, die zukunftssicher aufgestellt sein wollen, sollten sich frühzeitig mit Alternativen wie LED-UV-Technologie beschäftigen. Pilotprojekte, Testreihen und Gespräche mit Anbietern moderner UV-Systeme sind jetzt der richtige Schritt. Sprechen Sie uns an.

Die Umstellung mag mit Investitionen verbunden sein – sie bietet jedoch auch eine Chance für mehr Nachhaltigkeit, Effizienz und Innovationsfähigkeit in der Produktion.

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Porträt von Ralf Untiedt
Ralf
Untiedt
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Produktmanagement & Marketing Produktmanager