Die europäische RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances) verfolgt ein klares Ziel:
Die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten soll reduziert oder gänzlich verboten werden. Einer der zentralen Stoffe, der dabei im Fokus steht, ist Quecksilber.
Für viele unserer Kunden aus der Industrie, die UV-härtende Lacke einsetzen, könnte dies erhebliche Veränderungen mit sich bringen – insbesondere durch das mögliche Verbot von UV-Quecksilberlampen.
UV-Härtung mit Quecksilberdampflampen – ein bewährter Standard unter Druck
In der Möbel- und Fußbodenproduktion ist die UV-Härtung ein etabliertes Verfahren, das durch den Einsatz von Quecksilberdampflampen ermöglicht wird. Diese Strahler erzeugen das nötige UV-Licht, um Lacke schnell, effizient und mit hoher Oberflächenqualität auszuhärten. Dabei kommen meist Mittel- oder Hochdrucklampen mit einem breiten UV-Spektrum und hoher Intensität zum Einsatz.
Doch genau diese Technologie steht zunehmend unter regulatorischem Druck – denn ihr Hauptbestandteil, Quecksilber, gilt als besonders gefährlicher Stoff.